ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

Rechtliches für die Zusammenarbeit.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Geltung der Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und von uns erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.

1.2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn er durch RG SALES-CONSULTING-MARKETING oder durch den Kunden schriftlich bestätigt wird (per Mail oder Post). Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen oder Änderungen bestehender Verträge der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden oder RG SALES-CONSULTING-MARKETING.

1.3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Kunden

Ohne die Mitwirkung des Kunden können wir keinen Erfolg haben. Unsere Kunden stellen uns deshalb alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse befreien RG SALES-CONSULTING-MARKETING von der Leistungsverpflichtung, soweit nicht solche Ereignisse durch RG SALES-CONSULTING-MARKETING oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während einer bereits vollbrachten Teilleistung eintritt.

Verändern sich die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt unserer vereinbarten Leistungen erheblich oder erweist sich die vereinbarte Leistung nach Vertragsabschluss als undurchführbar, so hat RG SALESCONSULTING-MARKETING das Recht, eine angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit die Vertragsanpassung nicht zu einem zumutbaren Ergebnis führt, können beide Parteien ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

1.4. Vertragsgegenstand, Zahlungsmodalitäten

Gegenstand des Vertrages können unter anderem sein:

• Persönliches Einzelcoaching (für Privatpersonen)

• Business-Coachings

• Trainings (z.B. Sales, SCRUM)

• Consulting (Beratungsprogramme)

• Online Marketing Maßnahmen, Webdesign, SEO, SEA, Marketing

Unsere Preise werden grundsätzlich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Eine Rechnung wird grundsätzlich per Mail in Form eines PDF-Dokumentes an den Kunden versandt. Notwendige Bestellnummern oder Hinweise, die auf der Rechnung angegeben sein müssen, sind vor Rechnungsstellung mitzuteilen.

Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen fällig und ohne Abzug zu zahlen. Evtl. Sonderkonditionen, abweichende Zahlungsziele oder Ratenzahlungen müssen schriftlich vorab vereinbart werden.

1.5. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag können vom Kunden nicht auf Dritte übertragen werden, es sei denn, dass RG SALES-CONSULTING-MARKETING dem schriftlich zustimmt. Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von RG SALES-CONSULTING-MARKETING sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen wirksam.

1.6. Haftung und Haftungsbegrenzung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet RG SALES-CONSULTING-MARKETING im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet RG SALES-CONSULTING-MARKETING nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet RG SALES-CONSULTING-MARKETING auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Obliegt RG SALES-CONSULTING-MARKETING ausnahmsweise eine Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, der folgenden Haftungshöchstsummen entspricht:

• € 3.000.000 für Personen und Sachschäden

• € 300.000 für Vermögensschäden

Bestehende Versicherung bei: Markel Insurance SE, Sophienstr. 26, 80333 München Nr. EX.MPA.24042

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

1.7. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Hurrican, Feuer), bei politischen Ereignissen (z.B. Kriege, Bürgerkriege) sowie anderen Ereignissen wie z.B. Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.

Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.

Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 Punkt 1.7 sind sich die Parteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare verbleiben für diese Zeit bei RG SALESCONSULTING-MARKETING. Müssten durch den Auftraggeber noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch zu erbringen. Für die noch nicht erbrachte Dienstleistung pausiert die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung.

Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich.

Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch RG SALES-CONSULTINGMARKETING erbrachten Leistungen sind dann vom Auftraggeber zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von RG SALES-CONSULTING-MARKETING zu erstatten.

Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate dauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch RG SALES-CONSULTING-MARKETING erstellt. In dieser Abrechnung werden unsere Leistungen und die vom Kunden geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen geleistet werden müssen, müssen diese innerhalb von 5 Werktagen nach Endrechnungserhalt gezahlt werden. Eine eventuelle Gutschrift wird ebenfalls innerhalb von 5 Werktagenausgezahlt.

Weitergehende Ansprüche sind aufgrund der höheren Gewalt ausgeschlossen. Jede Partei trägt für sich die für sie entstandenen Schäden selbst.

2. Gesonderte Bedingungen Trainings

2.1. Vergütung

Die Trainingskonzeption enthält eine Investitionsübersicht, die nach Honorarsätzen für den Trainer (Vorbereitungstage, Seminartage, besondere Konzeptionserstellung etc.) und übrigen Kostensätzen (Berichte, Ausarbeitungen, Spesen, besondere Arbeitsunterlagen, Geräte, etc.) geordnet ist. Wesentliche Programmänderungen und -erweiterungen nach Auftragsbestätigung werden zusätzlich berechnet.

Zahlungsbedingungen siehe Punkt 1.4.

2.2. Arbeitsunterlagen

Sie erhalten von RG SALES-CONSULTING-MARKETING bei Bedarf Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer.

Diese Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt. Unsere Kunden erwerben an den von uns für sie entwickelten und gestalteten Programmen ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen gebrauch der jeweiligen Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist sowohl dem Kunden wie dem Teilnehmer nicht gestattet.

Jede auch nur auszugsweise Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Kunden bzw. den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass unsere schriftliche Zustimmung gegeben wird. Ebenso bedürfen die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Kunden ohne unsere weitere Beteiligung einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit RG SALES-CONSULTING-MARKETING.

Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten steht ausschließlich RG SALES-CONSULTING-MARKETING zu.

2.3. Geheimhaltung, Sicherung der Unabhängigkeit

RG SALES-CONSULTING-MARKETING ist berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kundennamens für unsere weitere Tätigkeit zu verwenden und zu verarbeiten. Über die bei unserer Tätigkeit für Sie erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird RG SALES-CONSULTING-MARKETING gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.

2.4. Kündigung, Stornierung

Bei Kündigung während eines laufenden Leistungsprogramms behält RG SALES-CONSULTINGMARKETING den Anspruch auf die volle Vergütung der Trainerhonorare. Die übrigen Kosten werden berechnet, soweit sie bis zur Wirkung der Kündigung anfallen.

Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, so berechnen wir die bis dahin bereits erbrachten Leistungen, Die Trainerhonorare sowie unsere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnen wir anhand der vereinbarten Sätze mit 80%.

Bei Kündigung des Kunden aus wichtigem Grunde, der jedoch nicht auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, berechnen wir einen unseren bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der anfallenden Nebenkosten.

Bei Kundenkündigung aus wichtigem Grunde, der auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, berechnen wir einen unserer bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der bis dahin angefallenen Nebenkosten.

Kündigt RG SALES-CONSULTING-MARKETING aus einem wichtigen Grunde, den der Kunde zu vertreten hat, so gilt Absatz 2 Punkt 2.4. entsprechend. Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

3. Gesonderte Bedingungen Coachings

3.1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Robert Grießbach (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee (nachfolgend Coachee genannt).

Die mit dem Coach abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff BGB, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder Erstellung eines Werkes. Des weiteren schuldet der Coach zu keinem Zeitpunkt ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

Die Stellungnahmen bzw. Aussagen des Coaches sind als Empfehlungen zu sehen und dienen als Wegweiser für unternehmerische sowie persönliche Entscheidungen des Auftraggebers / Coachee. Sie sind in keinem Fall mit gängigen Praktiken zu ersetzen und ohne Hinterfragung bzw. bei spezifischen Themen der Befragung eines Fachmanns ohne weiteres anzuwenden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee die Auftragserteilung durch das Absenden einer Mail bzw. durch Unterschrift des Coaching-Vertrages bestätigt sowie entsprechende Auftragsannahme in gleicher Form durch den Coach erfolgt.

Es steht dem Coach frei, den Dienstvertrag ohne die Nennung von Gründen abzulehnen. Dies trifft insbesondere bei persönlichen bzw. unzumutbaren Gründen wie Interessenkonflikten, dem Fehlen eines Vertrauensverhältnisses oder aufgrund seiner Spezialisierung zu. Ist dies der Fall, bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen davon unberührt.

Der Coach ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Coachee selbst bereitzustellen.

Der Coach erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Coachee oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden vom Coach auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Coachee bzw. beim Auftraggeber.

3.2. Inhalt des Dienstvertrages

Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Weiterbildung anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Coachee entsprechen, sofern der/die Coachee hierüber keine Entscheidung trifft.

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Coachee kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels.

Soweit der/die Coachee die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

3.3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

Gemäß HPG §1 Abs. 2 sind Coachings keine Ausübung der Heilkunde. Demnach darf/kann der Coach lediglich persönliche Bedenken hinsichtlich möglicher Krankheitssymptome äußern, jedoch keine Krankheiten feststellen, heilen und auch nicht lindern oder ärztlichen Rat ersetzen. Des Weiteren kann der Coach keine Krankschreibungen vornehmen oder Medikamente verordnen.

Im Sinne der Beratungen wird keine Psychoanalyse durchgeführt. Die Dienstleistungen des Coaches stellen auch keinen Ersatz für eine Psychotherapie gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) dar und sind auch nicht als solche zu betrachten.

Der/die Coachee trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach, genießen die Coachees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

Bei Beratung für Freelancer werden steuerliche und finanzielle Aspekte beleuchtet und analysiert. Diese Leistung stellt in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt eine Steuerberatung gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) dar. Bei Bedarf steht es dem Coach frei, einen Sachkundigen und zertifizierten Steuerberater hinzuzuziehen oder zu empfehlen.

3.4. Mitwirkung des/der Coachee

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Coachee nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Coachee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.

Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Coachee die Coachinginhalte verneint. Auch der/die Coachee hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig - mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin schriftlich erfolgen.

3.5. Honorierung des Coaches

Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Diese werden individuell zwischen dem Coach und dem/der Coachee vereinbart. Das Honorar gilt immer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle anderen Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind mit Rechnungsstellung und, wenn nicht anders vereinbart, vor Erbringung der Leistung von dem/der Coachee innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und im Coachingvertrag festzuhalten.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100% der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 48 Stunden oder 2 Werktage vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. Sollte eine Terminabsage innerhalb von 24 Stunden, bzw. einem Werktag stattfinden, so sind 50% des Honorars gemäß Absatz 1 Punkt 3.5 zu entrichten. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Coachee nicht in Rechnung gestellt. Der/die Coachee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Wird ein Coachingtermin außerhalb des Praxisstandortes vereinbart, fallen Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten an. Diese werden in angemessener Weise berechnet und vom Coach vorab kommuniziert.

Bei Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch gilt, sobald der/die Coachee diesen akzeptiert hat, ebenfalls die Regelung aus Punkt 3.6.

3.6. Versicherungsschutz

Jeder/jede Coachee trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

3.7. Vertraulichkeit des Coachings

Der Coach behandelt die Daten des/der Coachee vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des/der Coachee Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Coachee.

Abschnitt 3.7 Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte. Er ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. Abschnitt 3.7 Absatz 2 bleibt davon unberührt.

Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

3.8. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen

4. Gesonderte Bedingungen Agentur- und Gestaltungsleistungen

4.1. Freigabe von Gestaltungsleistungen

Die Ansicht einer durch RG SALES-CONSULTING-MARKETING auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist RG SALES-CONSULTING-MARKETING zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von RG SALES-CONSULTING-MARKETING erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber RG SALES-CONSULTING-MARKETING widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhaltes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von RG SALES-CONSULTING-MARKETING; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, soweit diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.

4.2. Einbau Urheberrechtsverweis

Der Auftraggeber räumt RG SALES-CONSULTING-MARKETING das Recht ein, ein Logo von RG SALESCONSULTING-MARKETING und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, wenn dies möglich ist, gegebenenfalls mit der Website von RG SALES-CONSULTINGMARKETING zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und RG SALES-CONSULTING-MARKETING aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. RG SALES-CONSULTING-MARKETING hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.

4.3. Urheberrecht

Eine von RG SALES-CONSULTING-MARKETING erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von RG SALESCONSULTING-MARKETING nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei RG SALES-CONSULTINGMARKETING, soweit nichts anderes vereinbart.

5. Gesonderte Bedingungen Suchmaschinenoptimierung SEO

5.1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von OnPage- und OffPageMaßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen.

5.2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit RG SALES-CONSULTING-MARKETING durchzuführen. RG SALES-CONSULTING-MARKETING übernimmt keine Haftung für OnPageVeränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart – RG SALES-CONSULTING-MARKETING Zugang zu sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google-Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit RG SALES-CONSULTINGMARKETING durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte RG SALES-CONSULTING-MARKETING von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

5.3. Das Ranking

Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website wird durch RG SALES-CONSULTINGMARKETING regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

6. Gesonderte Bedingungen Suchmaschinenwerbung SEA

6.1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google Ads / Bing Ads etc. zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.

6.2. Kostenabrechnung

Das in Auftrag gegebenen Werbebudget wird direkt durch den Auftraggeber mit der Werbeplattform abgerechnet. RG SALES-CONSULTING-MARKETING berechnet nur eine Service-Pauschale für die Kontenerstellung, die Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie für regelmäßige Optimierungsmaßnahmen und Auswertungen.

6.3. Gewährleistung für Platzierungen

RG SALES-CONSULTING-MARKETING übernimmt keine Gewährleistung im Hinblick auf eine bestimmte Platzierung der Anzeige und den Preis pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der jeweilige Auftrag läuft nur solange bis das zur Verfügung gestellte Budget verbraucht worden ist.

7. Gesonderte Bedingungen Webdesign

7.1. Zur Verfügung gestellte Daten

Der Auftraggeber stellt RG SALES-CONSULTING-MARKETING von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann RG SALES-CONSULTINGMARKETING nicht haftbar gemacht werden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Ausführung durch einen Dritten, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

7.2. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

7.3. Markenrechte / Copyrights

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch RG SALES-CONSULTING-MARKETING erstellten Arbeiten verbleibt bei RG SALES-CONSULTING-MARKETING.

7.4. Haftung

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch RG SALESCONSULTING-MARKETING wird von dem Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt RG SALESCONSULTING-MARKETING von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie dem Auftraggeber ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.

Erachtet RG SALES-CONSULTING-MARKETING für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.

Schadensersatzansprüche gegen RG SALES-CONSULTING-MARKETING sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von RG SALES-CONSULTING-MARKETING selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für RG SALESCONSULTING-MARKETING zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Der Höhe nach ist die Haftung von RG SALES-CONSULTING-MARKETING beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

Die Haftung von RG SALES-CONSULTING-MARKETING für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

7.5. Abmahnungen von erstellten Websites

RG SALES-CONSULTING-MARKETING übernimmt in keinem Fall die rechtliche Haftung für erstellte Websites. Websites werden nach bestem Wissen unter Zuhilfenahme von Rechtstexte-Generatoren erstellt und ebenfalls wird die DSGVO berücksichtigt. Dies kann jedoch in der heutigen schnelllebigen Zeit nicht immer ausreichend sein. Daher empfiehlt RG SALES-CONSULTING-MARKETING immer eine anwaltliche Überprüfung der Website. Sollte der Auftraggeber darauf verzichten, ist er selbst für die Haftung verantwortlich. Schadensersatzansprüche gegen RG SALES-CONSULTING-MARKETING sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von RG SALESCONSULTING-MARKETING selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Gesonderte Bedingungen Social Media

8.1. Umgang mit Plattformen

Wenn und soweit RG SALES-CONSULTING-MARKETING oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts fu ̈ r den Auftraggeber einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Auftraggebers. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Auftraggeber.

8.2. Kommunikation auf den Plattformen

Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob RG SALESCONSULTING-MARKETING die Social Media Kommunikation fu ̈ r den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenstandig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rucksprachen durchfuhren kann.

8.3. Zugangsdaten für Accounts

RG SALES-CONSULTING-MARKETING ist verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. RG SALES-CONSULTING-MARKETING ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spa ̈ testens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Auftraggeber vollsta ̈ ndig zu ̈ ubergeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.

8.4. Erreichbarkeit der Social Media Plattformen

Dem Auftraggeber ist bewusst und er erkennt an, dass RG SALES-CONSULTING-MARKETIG keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass RG SALES-CONSULTING-MARKETING in Folge dessen keine Verantwortung fur die betrieblichen Abla ̈ ufe dieser Social Media Plattformen ̈ ubernehmen kann.

9. Abschließende Bestimmungen

9.1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt, bzw. rechtlich Gültigkeit hat.

9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Germering, Deutschland. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2022

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RG MARKETING
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